Heilwasser stammt - ebenso wie natürliches Mineralwasser - aus unterirdischen und vor Verunreinigungen geschützten Quellen. Allerdings weist Heilwasser besondere heilende, lindernde und vorbeugende Eigenschaften auf, wodurch es als Arzneimittel anerkannt ist. Rechtlich fällt es unter das Arzneimittel-Gesetz. Die Wirksamkeit wurde in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen.
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