Gesetzliche Regelungen für Mineralwässer

Natürliches Mineralwasser ist laut Gesetz genau definiert. Es unterliegt der deutschen und der europäischen Gesetzgebung. Die Europäischen Richtlinien beschäftigen sich mit der Gewinnung des Mineralwassers und dem Etikettieren. Die Deutsche Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) orientiert sich an diesen Richtlinien und enthält u.a. Regelungen zu Quellnamen, Nutzung, Nutzungsgenehmigungen, Abfüllmodalitäten und chemische sowie mikro-biologischen Analysen.


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